Kontakt & Infos
Kostenübernahme:
Falls du eine spezielle Zusatzversicherung hast oder privat versichert bist, erkundige dich bitte im Vorfeld über die anteiligen Erstattungsmöglichkeiten. Dies hängt von vertraglichen Regelungen mit Ihrem Versicherer ab.
Für die Zahlung des vollen Rechnungsbetrages, unabhängig von der Rückerstattung, musst du zunächst selbst aufkommen.Diese Ausgaben kannst in deiner Steuererklärung unter "Sonderausgaben" geltend machen.
Solltest du einen „Therapieplatz“ suchen, den die gesetzliche Krankenkasse bezahlt, wende dich bitte an deine Krankenkasse, um einen approbierten Psychotherapeuten/-in zu finden. Vorübergehend kann ich dich gerne unterstützend als Selbstzahler begleiten.
Als Selbstzahler hast du den Vorteil über absolute Diskretion zu Informationen, Daten deiner Person und Diagnosen.
Therapiesitzungen sind umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 USTG.